Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 128 |
||||||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
|||||||
01 | soll; das Gesetz enthält den imperativus von dem, was Geschehen soll | |||||||||
02 | (vom Zweke); die maxime ist das subiective Gesetz, d.i. das, was man | |||||||||
03 | sich selbst allgemein zu thun vorgesetzt hat. | |||||||||
04 | Weil die Regel die anwendung eines Gesetzes in concreto ist, wozu | |||||||||
05 | gesunder Verstand gehört, dessen stelle nicht durch eine allgemeine Vorschrift | |||||||||
06 | kann ersetzt werden, so gelten die Regeln, weil sie von den mehrsten | |||||||||
07 | Fallen empirisch abstrahirt sind und darum keine wahre allgemeinheit | |||||||||
08 | haben, auch nicht pünktlich, und es ist also keine regel ohne exception. | |||||||||
09 | Gesetze sollen ohne ausnahmen seyn, imgleichen axiomen; aber | |||||||||
10 | Regeln sind niemals ohne ausnahme, denn sie sind die bricht ab. | |||||||||
5238. υ2—3? (ρ3?) κ3?? M 23'. Zu M § 83: |
||||||||||
12 | Gesetze sind haben ein blos sind obiective Vorschriften, Regeln Vorschriften | |||||||||
13 | aus subiectivem Grunde. Regeln sind iederzeit praktisch, aber | |||||||||
14 | dienen dazu, ein Gesetz in concreto wohl anzuwenden. Davon lassen sich | |||||||||
15 | nun nicht wieder Gesetze geben, sondern wird gesunder Verstand erfodert | |||||||||
16 | und in Ermanglung desselben Regeln, welche niemals sicher, sondern nur | |||||||||
17 | in den Mehresten Fällen geziemend leiten; wer sich daher an seine Regel | |||||||||
18 | hält, soll nach Gesundem Verstande die Ausnahmen zu machen wissen. | |||||||||
19 | Sie sind der Gängelwagen der Dummen. Wenn jemandem Regeln der | |||||||||
20 | Hoflichkeit gegeben werden, Lebensregeln. Was sich nicht a priori erkennen | |||||||||
21 | läßt. | |||||||||
5239. υ2—3? (ρ3?) κ3?? M 23. Zu M § 83: |
||||||||||
23 | Regeln, die man sich selbst im Essen, im Spiel, im Umgange macht, | |||||||||
24 | werden oft zu Gesetzen erhoben, wenn man sich selbst wegen der Ausnahmen | |||||||||
25 | nicht viel gutes, vornemlich des affects wegen, zutraut. | |||||||||
5240. υ2—3? (ρ3?) κ3?? M 23'. Zu M § 83: |
||||||||||
27 | Das Gesetz (g das Geboth, praeceptum, wenn es der Wille eines | |||||||||
28 | andern ist ), die Satzung (g statutum ), die Richtschnur (norm), der Leitfaden | |||||||||
29 | (g formel, modell, Muster, Urbild. Idee ). | |||||||||
[ Seite 127 ] [ Seite 129 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
||||||||||