Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 123

     
           
 

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  01 ohne daß die Erkentnis einen Grund praesumirte, weil es sonst      
  02 keine Erkentnis, d.i. obiective Vorstellung seyn würde.      
           
  03 Das ist also eine Bedingung der Erkentnis der obiecte, mithin der      
  04 obiecte selbst, denn bloße Erscheinung giebt noch kein obiect. Ob Es ist      
  05 zwar keine Bedingung der apprehension, denn die geht unmittelbar auf      
  06 Erscheinung, ohne ihren Grund zu wissen. Aber die Erscheinung gehoret      
  07 zu einem Gantzen der Zeit, und in dieser können sie nur verknüpft seyn,      
  08 wenn sie aus dem allgemeinen fließen. Durch die Zeit werden Dinge      
  09 nicht verknüpft, sondern in der Zeit durch das allgemeine ihrer Bestimmungen.      
           
  11 Wir können uns müssen uns, wenn wir die Erscheinung vollstandig      
  12 apprehendirten, einen Erzeugungsbegrif machen können. Dieser ist aber      
  13 nur möglich, wenn das zufallige, was geschieht, im ganzen genommen      
  14 oder in seiner ganzen Bestimmung (g relation ) genommen nothwendig      
  15 ist. Wenn ich mir nicht vorstellete, daß die Begebenheit in Betracht des      
  16 gantzen nothwendig oder eine seite von dem, was bestandig ist, wäre, so      
  17 würde ich meine Vorstellung vor keine Erkentnis und also auch nicht vor      
  18 etwas, was einem obiect zukommt, halten.      
           
   

 

5222.   υ2—3? (ρ3?) κ3??   M 10'.   E II 749.
 
     
  20 Das qvo posito ponitur aliud bedeutet die position durch den Verstand      
  21 und also die ich selbst thue, mithin nicht qvod datur ut phaenomenon.      
           
  23 2tens: nach was, wenn ich es überhaupt setze, nach einer allgemeinen      
  24 etwas anderes setzt. Es ist also nicht der nexus phaenomenorum.      
  25 Denn diese geben keine Allgemeine Regel. Posito rationato      
     

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