Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 123 |
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01 | ohne daß die Erkentnis einen Grund praesumirte, weil es sonst | |||||||||
02 | keine Erkentnis, d.i. obiective Vorstellung seyn würde. | |||||||||
03 | Das ist also eine Bedingung der Erkentnis der obiecte, mithin der | |||||||||
04 | obiecte selbst, denn bloße Erscheinung giebt noch kein obiect. Ob Es ist | |||||||||
05 | zwar keine Bedingung der apprehension, denn die geht unmittelbar auf | |||||||||
06 | Erscheinung, ohne ihren Grund zu wissen. Aber die Erscheinung gehoret | |||||||||
07 | zu einem Gantzen der Zeit, und in dieser können sie nur verknüpft seyn, | |||||||||
08 | wenn sie aus dem allgemeinen fließen. Durch die Zeit werden Dinge | |||||||||
09 | nicht verknüpft, sondern in der Zeit durch das allgemeine ihrer Bestimmungen. | |||||||||
11 | Wir können uns müssen uns, wenn wir die Erscheinung vollstandig | |||||||||
12 | apprehendirten, einen Erzeugungsbegrif machen können. Dieser ist aber | |||||||||
13 | nur möglich, wenn das zufallige, was geschieht, im ganzen genommen | |||||||||
14 | oder in seiner ganzen Bestimmung (g relation ) genommen nothwendig | |||||||||
15 | ist. Wenn ich mir nicht vorstellete, daß die Begebenheit in Betracht des | |||||||||
16 | gantzen nothwendig oder eine seite von dem, was bestandig ist, wäre, so | |||||||||
17 | würde ich meine Vorstellung vor keine Erkentnis und also auch nicht vor | |||||||||
18 | etwas, was einem obiect zukommt, halten. | |||||||||
5222. υ2—3? (ρ3?) κ3?? M 10'. E II 749. |
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20 | Das qvo posito ponitur aliud bedeutet die position durch den Verstand | |||||||||
21 | und also die ich selbst thue, mithin nicht qvod datur ut phaenomenon. | |||||||||
23 | 2tens: nach was, wenn ich es überhaupt setze, nach einer allgemeinen | |||||||||
24 | etwas anderes setzt. Es ist also nicht der nexus phaenomenorum. | |||||||||
25 | Denn diese geben keine Allgemeine Regel. Posito rationato | |||||||||
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