Kant: AA XVI, Der dritte Abschnitt, von einer gelehrten ... , Seite 842 |
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3447. β1. L 134'. Zu L §. 484 Anfang: |
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02 | Man muß in einer Leichenrede nicht die Warheit überschreiten. | ||||||
3448. β1. L 134'. Zu L §. 485 „proponens intelligitur“: |
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04 | Er wird verstanden, wenn man mit seiner Rede eben dieselbe Reihe | ||||||
05 | von Gedanken verbindet, die er damit verbunden hat. Er muß entweder | ||||||
06 | erklären, welche Begriffe er mit den Worten verbindet, oder die gemeinen | ||||||
07 | Ausdrüke brauchen. | ||||||
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