Kant: AA XVI, L §. 292. 293. IX 101-104. §. 17-23. ... , Seite 627 |
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3036. η? κ-λ? L 81'. Gegenüber von L §. 292 Schlusssatz und §. 293 Satz 1, 2: |
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03 | Von den besonderen Urtheilen ist zu merken: daß, wenn sie durch | ||||||
04 | die Vernunft sollen können eingesehen werden und also eine rationale, | ||||||
05 | nicht blos intellectuale (abstrahirte) Form haben, so muß das subiect | ||||||
06 | conceptus latior als das subiect praedicat seyn. Es sey das praedicat | ||||||
07 | iederzeit = das subiect , so ist ein besonderes | ||||||
08 | Urtheil; denn einiges unter a gehörige ist b, einiges nicht b. Das folgt aus | ||||||
09 | der Vernunft. aber es sey , so ist kann zum Wenigsten | ||||||
10 | alles a unter b enthalten seyn, wenn es kleiner ist, aber nicht, wenn es | ||||||
11 | größer ist, also ist es nur zufalliger Weise partikular. | ||||||
3037. κ3? μ? (η2?) γ2?? L 81. Neben L §. 292 Satz 3, unter 6256: |
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13 | Ein Urtheil ist das Verhaltnis (g Erkentnis ) der Verknüpfung oder | ||||||
14 | des Wiederstreits der Begriffe. | ||||||
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