Kant: AA XVI, L §. 259. 260. IX 94-95. § 6. ... , Seite 558 |
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01 | Die allgemeinheit beruht nicht darauf, daß der Begrif ein theilbegrif, | ||||||
02 | sondern ein Erkentnisgrund ist -- daran werde ich Dich kennen. | ||||||
2882. υ-ψ. L 71'. |
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04 | Abstractio. Wir fangen zwar an zu abstrahiren durch Vergleichung, | ||||||
05 | wenn wir aber geübt seyn, so werden wir uns bewust, daß wenn wir eine | ||||||
06 | Vorstellung in ansehung meherer unbestimmt denken können. | ||||||
2883. υ-ψ. L 71'. 71. |
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08 | L 71': | ||||||
09 | 1. abstractio (g in ) data nota ab aliis. | ||||||
10 | 2. Communio plurium in hac nota sive communicatio obiectiva. | ||||||
11 | Diese Gemeingültigkeit setzt freylich eine Vergleichung voraus, aber nicht | ||||||
12 | der Warnehmungen, sondern unserer Auffassung, L 71: so fern sie schon | ||||||
13 | die Darstellung eines noch unbestimten Begrifs enthält und an sich allgemein | ||||||
14 | ist. | ||||||
2884. ω? (φ?) L 71. Zu L §. 259 Schluss: |
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16 | Daher was wir an einem Triangel rechtwinkligen Triangel beweisen | ||||||
17 | und zwar aus der Eigenschaft rechtwinklig zu seyn, beweisen wir | ||||||
18 | an allen, obgleich im Einzelnen. Der Theilbegrif kan als Erkentnisgrund | ||||||
19 | a priori vorgestellt werden vor aller Vergleichung wegen des Vermögens | ||||||
20 | der prductiven Einbildungskraft. | ||||||
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