Kant: AA XVI, L §. 201-206. IX 66-71. [Erfahrung. ... , Seite 499 |
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01 | Tugend und Rechtschaffenheit ist, ist moralisch. ohne diesen ist keine Gesellschaft | ||||||
02 | möglich. Treu im Versprechen und Glauben, im erwarten. | ||||||
03 | Unglauben im Handeln: graeca fide. Man glaubt auch, daß Gott etwas | ||||||
04 | thun werde, was er nicht versprochen hat, darum weil es zu mit der | ||||||
05 | Würde der Tugend zusammenstimmt. | ||||||
06 | Beym historischen Glauben ist erstlich das Verhältnis aufs obiect | ||||||
07 | (s die Moglichkeit der Sache ) (welches etwas eine Erfahrung des andern | ||||||
08 | seyn muß), denn auf das subiect (dessen logische Eigenschaft, Erfahrung | ||||||
09 | empirische: Gedachtnis und Sprachfähigkeit, Moralische, und Zustand | ||||||
10 | des Nutzens oder Schadens) zu wissen. | ||||||
2755. η? κ-λ? (γ?) L 58' Zu L §. 206 |
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12 | Man muß niemals das Böse von andern glauben, sondern wenn | ||||||
13 | man darnach handeln soll, muß man es wissen. Das Gute, wenn man | ||||||
14 | nur einen logischen Grund hat es zu meinen, muß man glauben. | ||||||
2756. η? κ-λ? (γ?) L 58' Zu L §. 206 |
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16 | Man kan auch einen theoretischen Grund des Vorwarhaltens Glauben | ||||||
17 | nennen, darum weil man wohl darauf wetten möchte. z. E. Daß es im | ||||||
18 | Monde Einwohner gebe. | ||||||
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