Kant: AA XVI, L §. 177. IX 83. [Wahre und falsch ... , Seite 449 |
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2647. ψ? (υ-χ?) (ρ3?) L 49'. |
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02 | Knoten abhauen: beweisen, daß eine Erkentnis doch wahr sey, oder | ||||||
03 | ihr Gegentheil schadliche Folgen habe, man mag einwenden, was man | ||||||
04 | wolle. | ||||||
05 | Einwürfe abfertigen ist: zeigen, daß man davon, was man einwende, | ||||||
06 | selbst nichts verstehe, e. g. das Übel in der Welt. | ||||||
2648. ψ? (υ-χ?) L 49. Über L §. 177 „unbeantwortlich“: |
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08 | abfertigen. | ||||||
09 | Über „schlechterdings“ etc. (44724f.): | ||||||
10 | Man kan obiectiven Zweifel haben, der nicht gehoben werden kann, | ||||||
11 | und doch subiectiv ohne Zweifel vor wahr halten. moralitaet. | ||||||
2649. ψ? (φ-χ?) L 49'. |
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13 | Wenn der Schein nicht aufgeloset und erklärt ist (g sein titel geprüft | ||||||
14 | und deducirt ist ist ), so ist der Irrthum nicht aus dem Grunde geheilt. | ||||||
15 | Denn der Schein kan noch in anderen fällen betriegen, und man weiß | ||||||
16 | auch nicht, ob die Wiederlegung nicht selbst auf dem Schein beruhe. Es | ||||||
17 | müssen die subiectiven Ursachen entwikelt werden, die leichtlich vor obiective | ||||||
18 | gehalten werden, ungeachtet einer sonst hellsehenden Vernunft. | ||||||
19 | Wiederlegen muß immer mit einer satisfaction gegen die Rechte der | ||||||
20 | gemeinen Menschenvernunft angestellt werden. Nicht argumentum ab | ||||||
21 | odio, damit die Gemüther in ansehung der Warheit nicht getrennet | ||||||
22 | werden. | ||||||
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