Kant: AA XVI, Zu L §. 175 Schlusssatz. , Seite 443 |
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2629. ψ? (υ-χ?) L 49. Über und in L §. 176: |
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02 | Was nach Gesetzen der Zweke des Willens gewiß ist, ist moralisch | ||||||
03 | Gewis. Logisches Princip -- und practische Absicht. | ||||||
04 | Die moralische Gewisheit ist nur subiectiv, namlich: mit Gewissenhaftigkeit | ||||||
05 | etwas für gewiß erklären. | ||||||
2630. ψ? (υ-χ?) L 49'. |
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07 | Die moralisch Gewisheit (s ist die Warscheinlichkeit, die zur Verbindlichkeit | ||||||
08 | zureicht. ) ist die Nothwendigkeit der Voraussetzung eines | ||||||
09 | logisch ungewissen satzes als Bedingung eines apodictisch gewissen practischen | ||||||
10 | Satzes (und zwar, unter der dieser als Gesetz allererst Maxime | ||||||
11 | werden kan). Pragmatisch kan ich gewiß seyn daß durch Wunder, daß | ||||||
12 | ein Gott sey, der uns dieses oder jenes zu thun befiehlt, das an sich erlaubt | ||||||
13 | ist (also bin ich gewiß in Ansehung der zufalligen Maximen der | ||||||
14 | Klugheit). Aber moralisch bin ich gewiß, daß ein Gott sey, weil das die | ||||||
15 | Voraussetzung ist, unter der allein apodictisch gewisse practische Sätze, | ||||||
16 | e. g. du solt nicht betriegen, maximen werden können. | ||||||
2631. ω? φ?? L 49'. |
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18 | Man kan nur sagen: ich bin moralisch gewiß; denn die moralische | ||||||
19 | Gewisheit drückt blos die Gewissenhaftigkeit des Urtheils aus. z. B. Es | ||||||
20 | ist keine solche im Ketzergerichte. | ||||||
2632. ω. L 49'. |
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22 | Was nach dem Grundsatz (plinii): qvod dubitas, ne feceris gewis | ||||||
23 | ist, ist moralisch Gewis (probabilism der Jesuiten). | ||||||
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