Kant: AA XVI, L §. 171-175. IX 81-82. ... , Seite 441 |
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01 | warscheinlich. Denn das Erkentnis der warscheinlichkeit des Obiects | ||||||
02 | muß wahr seyn. | ||||||
2621. ω? (φ?) L 48. |
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04 | Wenn die Gründe des Vorwahrhaltens gar nicht obiectiv sind, so | ||||||
05 | geschieht dadurch gar kein Schritt naher zum obiect; daher kan man da | ||||||
06 | auch nicht warscheinlichkeit setzen, z. B. ob die Seele nach dem tode denke; | ||||||
07 | sondern das Erkentnis, was auf glauben beruht, nimmt das an, was gar | ||||||
08 | nicht warscheinlich ist. | ||||||
2622. ω? (φ?) L 47'. |
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10 | „Eine Sache ist Warscheinlich“, sagt man nur von Begebenheiten. | ||||||
11 | Sonst: „unser Urtheil ist warscheinlich“. | ||||||
2623. ω. L 48'. |
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13 | In Ansehung des Übersinnlichen giebt es keine Warscheinlichkeit; | ||||||
14 | wir sind gar nicht auf dem Wege des Wissens. | ||||||
15 | Ob viel unzureichende Gründe verschiedener Art (viel Beweise) einen | ||||||
16 | Beweis ausmachen? | ||||||
2624. Vacat. |
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