Kant: AA XVI, L §. 171-175. IX 81-82. ... , Seite 432 |
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2590. β1. L 49. Zu L §. 175 „moralische Gewissheit“ (Z. 24f.): |
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02 | e. g. ein Mensch, der verdächtig ist, wird bey einer Mordthat angetroffen. | ||||||
04 | Ferner L 49': | ||||||
05 | Die warscheinlichkeit der Handlungen aus den Bewegungsgründen | ||||||
06 | derselben. | ||||||
07 | Ferner L 49' aus ω (? φ?): | ||||||
08 | Soll eigentlich heissen: ich bin mir in diesem Urtheile meiner Gewissenhaftigkeit | ||||||
09 | gewiß bewust. | ||||||
2591. ζ? η? κ-λ? ρ?? L 48'. Gegenüber von L §. 171 Schluss: |
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11 | Man muß bey der Warscheinlichkeit nicht die Gründe, die man vor | ||||||
12 | die Sache kennt, mit den Gründen des Gegentheils, sondern mit dem | ||||||
13 | Zureichenden Grunde der gewisheit vergleichen. Jenes macht nur die | ||||||
14 | Scheinbarkeit, verisimilitudinem, aus. Die Warscheinlichkeit ist in | ||||||
15 | Philosophischen Dingen nicht zu messen, sondern zu empfinden. | ||||||
2592. ζ? η? κ-λ? ρ?? L 48'. Gegenüber von L §. 172 Anfang: |
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17 | Wenn eine Neigung etwas interessant vorstellet, so fält handelt man | ||||||
18 | nicht mehr nach warscheinlichkeit allein, sondern multiplicirt in die | ||||||
19 | Wichtigkeit. Kinderpoken. Gewitter. | ||||||
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