Kant: AA XVI, L §. 136-138. , Seite 339 |
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01 | Wenn die Merkmale klar vorgestellt werden. e. g. Ich habe einen klaren | ||||||
02 | d. i. wenn man sie von anderen Unterscheiden kan. Also wenn nicht allein | ||||||
03 | die totalVorstellung, sondern auch die partialis klar ist. e. g. Ich weiß, | ||||||
04 | das Schießpulver eine Ausdehnende kraft hat, wenn es entzündet ist. ich | ||||||
05 | weiß, daß es aus Schwefel, Salpeter und Kohlen besteht.-- -- | ||||||
06 | Wenn ich die Merkmale von einander unterscheide. | ||||||
07 | Bey der deutlichkeit kan ich die Merkmale sagen. | ||||||
08 | Ferner L 36. Zu „In jener -- klar“ (33824, 33919): | ||||||
09 | Ich kan die Merkmale sagen. | ||||||
2386. β1. L 36'. Zum Anfang von L §. 138: |
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11 | Eine erkenntniß, die undeutlich ist, kan doch klar seyn; aber wenn | ||||||
12 | nun die Merkmalen nicht auch klar erkannt werden, so kan ich sie nicht | ||||||
13 | sagen also kan ich meine klare Erkenntniß den andern nicht begreiflich | ||||||
14 | machen. | ||||||
2387. β1. L 36'. Zum 2. Satz von L §. 138: |
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16 | Die Schönen Wissenschaften sind diejenige, welche die Regeln, die | ||||||
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