Kant: AA XVI, L §. 92-98. IX 49-54. [Wesen und Kriterien ... , Seite 258 |
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2172. υ? (χ-ψ?) L 24'. |
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02 | Das (g logische ) Criterium der Warheit in der Logik ist erstlich das | ||||||
03 | der Moglichkeit nach dem Satz des Wiederspruchs, zweytens der | ||||||
04 | logischen Wirklichkeit nach dem Satz des Zureichenden Grundes. Moglich | ||||||
05 | und Gegründet. | ||||||
06 | Das historische Criterium der Warheit bricht ab. | ||||||
2173. υ? (χ-ψ?) L 24'. |
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08 | Die Logik kan uns zwar allgemeine criterien des richtigen Gebrauchs | ||||||
09 | des Verstandes geben, aber nicht der Urtheilskraft, weil sie nur Regeln | ||||||
10 | giebt, aber nicht zugleich: wie man unterscheiden soll, was unter sie gehöre | ||||||
11 | (Fehler der Gesetzgeber, die Gesetze auf besondere Fälle passend zu | ||||||
12 | machen. Jus certum, lauter casus in terminis). Das Merkmal des | ||||||
13 | richtigen Gebrauchs der Urtheilskraft ist äußerlich und besteht in der | ||||||
14 | Beystimmung andrer, die das unsrige verificiren oder reformiren. alle | ||||||
15 | Bedingungen müssen wie beym Mathematikus in eine Regel gezogen | ||||||
16 | werden, um die Urtheilskraft zu bestimmen. Im iure geht dieses nicht an, | ||||||
17 | (g weil die kleinsten Umstände rechte und Verbindlichkeiten geben. ) daher | ||||||
18 | die iuristen die sententias anderer juris consultorum citiren. | ||||||
2174. ψ? (υ-χ?) L 24'. |
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20 | Logische Beurtheilung der Warheit und Falschheit (g an sich selbst | ||||||
21 | zum Verstande überhaupt ). 1. Aus der Erkenntnis an sich selbst; 2. verknüpfung | ||||||
22 | mit anderer Erkenntnis: a. mit den Gründen, b. mit den | ||||||
23 | Folgen. Die Logik betrachtet hier nur die formalen Regeln. Das außere | ||||||
24 | Merkmal der Warheit ist der Verstand anderer, also nicht innerlich, | ||||||
25 | sondern relativ wahr. | ||||||
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