Kant: AA XVI, L §. 50-52. IX 44-45. [Lobenswürdige ... , Seite 191 |
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01 | Diese ist formaliter zweyerley: eine gelehrte und gemeine Unwissenheit. | ||||||
03 | Die letztere: wenn man Die 1ste. Wenn man die Schranken der Erkenntniß, | ||||||
04 | also das Feld der Unwißenheit, von wo es anhebt, deutlich einsieht | ||||||
05 | (g also die Größe und Ursachen der Unwißenheit kennt ). e. g. Ein | ||||||
06 | Feldmeßer weis zu bestimmen, auf wie viel Fuß er sich bey nehmung | ||||||
07 | einer gewißen Weite versehen kan. Ein Philosoph weiß, wo die Ungewißheit | ||||||
08 | wegen Mangel der gegebenen Stücke und des Man anhebt. | ||||||
09 | z. E. Ein Philosoph beweiset, wie wenig wir in Ansehung der structur | ||||||
10 | des Goldes Wißen könen, kunstmaßig. | ||||||
11 | Die 2. ist ohnbekümmert Unwißend, und ohne daß er grent die | ||||||
12 | Gründe und Gräntzen der Unwißenheit einsehe. | ||||||
13 | Materialiter Unwißenheit, gringschatzige, gar zu erhabener Gegenstände | ||||||
14 | (s Schwärmer preisen die Unwissenheit an, sowohl theologische | ||||||
15 | Schwarmer als genieschwärmer ) oder der nothigen und Würdigen und | ||||||
16 | der Erkenntniß fähigen. | ||||||
17 | Ein Frauenzimmer, die studirt hat, schämt sich nicht, die logische | ||||||
18 | Figuren nicht zu kenen. | ||||||
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