Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 647 |
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1468. ψ3—4. L Bl. Ha 10. |
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02 | S. I: | |||||||
03 | Fortsetzung von der Geschichte der Menschengattung. | |||||||
04 | Worauf beruht die Erzeugung aller dieser Vollkommenheit, die der | |||||||
05 | philosophische chiliast glaubt und nach vermögen befördert? | |||||||
06 | Auf der Vollkommenheit der bürgerlichen Verfassung | |||||||
07 | (g die würde sich ewig erhalten ). Darin werden allein alle Talente | |||||||
08 | entwickelt, die größte Vereinigung zu gemeinschaftlichen Zwecken und | |||||||
09 | durch äußere Gesetze und die größte Dauerhaftigkeit dieses Zustandes | |||||||
10 | durch die beste personliche Denkungsart. | |||||||
11 | freyheit, gesetz und gewalt. | |||||||
12 | Der Bürger muß unter Gesetzen stehen, die er sich selbst gegeben hat | |||||||
13 | (g Freyheit, Gleichheit ), und diese Gesetze müssen durch unwiederstehliche | |||||||
14 | Gewalt Nachdruk und Dauerhaftigkeit bekommen. | |||||||
15 | (Der mensch ist ein Thier, das Belehrung und disciplin bedarf. | |||||||
16 | 2. das in der Gattung zu seiner Bestimmung fortschreitet. 3. in Gesellschaft | |||||||
17 | einen Herrn bedarf.) | |||||||
18 | 1. Gesetz und Freyheit ohne Gewalt: anarchie. | |||||||
19 | 2. Gesetz und Gewalt ohne Freyheit despotism. | |||||||
20 | a, Freyheit ohne Gesetz und Gewalt ist der Stand der Wilden. | |||||||
21 | b. Gewalt ohne Freyheit oder und Gesetz: barbarisch regiment. | |||||||
22 | Welches sind die Triebfedern, deren sich die Natur zur Hervorbringung | |||||||
23 | der bürgerlichen Gesellschaft bedient? Der Eifersucht, des | |||||||
24 | Mistrauens, der Gewaltthätigkeiten, welche die Menschen nöthigen, sich | |||||||
25 | Gesetzen zu unterwerfen und die Wilde Freyheit aufzugeben. Daher | |||||||
26 | kommt die Entwicklung aller guten Naturanlagen. | |||||||
27 | (s Man kan die Geschichte eines jeden Volks als eine Bestrebung | |||||||
28 | der Natur zur Errichtung einer vollkommenen bürgerlichen Verfassung | |||||||
29 | ansehen. Die der Staaten als Versuche zum Völkerrecht. ) | |||||||
30 | Allein S.II: Die bürgerliche Gesellschaft äußerlich als Staat ist bis | |||||||
31 | ietzt noch im Stande der Wilden Natur: Freyheit und Gewalt ohne Gesetz. | |||||||
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