Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 480 |
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01 | stark klopfen, und ich mochte wohl sehr die Fassung verlieren. Sie ist | |||||||
02 | korperlich. Kommt dazu eine gewisse, zum Theil leichtsinnige Fröhligkeit, | |||||||
03 | so heißt es Muth. Geduld ist nicht muth. Ob selbstmorder verzagt seyn. | |||||||
04 | Sie sind ungeduldig, aber nicht verzagt. Feigheit kan statt finden, ob | |||||||
05 | man gleich den Tod als Selbstmorder nicht scheuet. | |||||||
06 | Von dem Muthe der Duellanten und des Soldaten im Dienste. | |||||||
07 | Jener kan sich oft viel falsche Meinung von seinem Glük oder geschiklichkeit | |||||||
08 | machen. | |||||||
09 | Rechtmäßige Sache giebt Muth. | |||||||
10 | Woher kriegerischer Muth den höchsten Werth der Wilden ausmacht. | |||||||
11 | Unempfindlichkeit sich tödten zu lassen. | |||||||
12 | Vom Erstaunen: einer halb unangenehmen Gemüthsbewegung. | |||||||
13 | Matrosen. | |||||||
1084. ψ2? ψ1?? L Bl. H 1. |
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15 | Zur Anthropologie. Ehrtrieb. Von der veranlassenden Ursache | |||||||
16 | zu duellen. Der Beschimpfte soll beweisen, daß er die Ehre höher | |||||||
17 | halte als sein Leben. D. i. daß er in dem Leben nur einen Werth setze | |||||||
18 | so fern und desselben würdig ist, als er nicht so wohl Bürgerpflicht als | |||||||
19 | Ehre zum hochsten Bewegungsgrunde seines Daseyns hat. Dieses kan | |||||||
20 | er aber nur bew gegen seinen Gegner beweisen dadurch, daß er gegen | |||||||
21 | mit seinem Wiedersacher Leben gegen Leben setzt. Diese Idee aber kan | |||||||
22 | nur statt finden, wo es zweydeutig ist angenommen wird, die Ehre | |||||||
23 | müsse der Bewegungsgrund seyn und nicht der Vortheil oder der Zwang, | |||||||
24 | sein Leben zu wagen, also in einem Zustande, worin jedermann sich | |||||||
25 | freywillig dem Dienste des Staats widmet und also nichts zur Belohnung | |||||||
26 | hat als Ehre. Wo also der Staat durch freywillige Diener beschützt wird. | |||||||
27 | Sich für Sold zu verkaufen, hat etwas schimpfliches in sich, aber blos um | |||||||
28 | Ehre willen zu dienen, ist edel. Ein solcher aber ist in statu naturali, | |||||||
29 | denn der status civilis soll auf dessen Ehrtriebe zuerst gegründet werden | |||||||
30 | und seine Sicherheit darin finden. Es ist etwas barbarisches in diesem | |||||||
31 | Begriffe des Gemeinen Wesens, aber etwas edles in der Art, wie man | |||||||
32 | diesen Begrif bevestigt. Der Richter kan zwar über das Recht und Unrecht | |||||||
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