Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 384 |
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01 | Das Gefühl urtheilt nicht, es lehrt nichts, es ist nicht communicabel. | |||||||
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874. φ. M 219. |
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04 | Zuletzt beym Geschmak. Es sind 4 Stüke, die man nicht lehren kan: | |||||||
05 | Empfindung, Urtheilskraft, Geist und Geschmak. Diese machen das genie | |||||||
06 | aus. Es gehören zwar noch mehr Vermögen zum genie, aber diese machen | |||||||
07 | eigentlich die Sache des genie aus. | |||||||
875. φ. M 219. |
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09 | Alles, wovon die Regeln nicht aus obiectiven, sondern subiectiven | |||||||
10 | Gründen gezogen werden können: Geschmak, Gefühl, gehort zur anthropologie. | |||||||
876. φ. M 219'. |
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13 | Facultas diiudicandi per sensum communem est gustus. Der Sinn | |||||||
14 | der Menschen hat etwas privatgültiges oder gemeingültiges. Was unseren | |||||||
15 | Sinnen gemeinschaftlich ist, ist auch mit anderen ihren Einstimig: der | |||||||
16 | gegenwärtigen mit vergangenen und künftigen. Schüssel. Nicht appetit | |||||||
17 | der auf eines fällt, sondern prüfende und kostende Empfindung. | |||||||
18 | Das genie steht unter dem Richterstuhl des Geschmaks. Dieser leidet | |||||||
19 | keine Kostbarkeiten. | |||||||
877. φ. M 233. |
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21 | Daß ein theoretisch Urtheil nothwendiger Weise allgemein gültig sey, | |||||||
22 | beruhet auf dem Satz des Wiederspruchs. Daß ein Moralisch Urtheil | |||||||
23 | nothwendiger weise vor jedermans Verstand und eben darum auch von | |||||||
24 | iedermans willen gilt, beruht bricht ab. | |||||||
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