Kant: AA XV, Reflexionen zur Anthropologie. , Seite 230 |
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01 | Doch können die Weiber gemeiniglich besser mit dem Munde zu recht | |||||||
02 | kommen. | |||||||
03 | Frühkluge Kinder. Männlicher Verstand ist nicht lebhaft, sondern | |||||||
04 | geübt und richtig. | |||||||
05 | Verstand bricht ab? (g Kindischer, weiblicher. ) | |||||||
(g | ||||||||
06 | * Vater des Volks. M 234': Man muß die Freyheit haben, nach | |||||||
07 | seinem Belieben thorigt zu seyn. (s Verbote wieder Verschwendung | |||||||
08 | pro prodigo erklären. )(s Aufwandsgesetze — Vormundschaft. ) | |||||||
09 | Bürgerliche maiorennitaet solte in Ansehung des Vermögens später | |||||||
10 | kommen, in Ansehung der Regirung noch später. Erbkönig. | |||||||
11 | Es kann gut seyn, daß Menschen eine Zeit lang als Sclaven oder | |||||||
12 | unmündige durch Zwang, Ansehen und Vorurtheile geleitet werden; | |||||||
13 | aber alle diese Übel müssen doch einmal ein Ende haben, und die philosophie | |||||||
14 | wenn sie wozu nutz seyn soll, muß die principien geben. | |||||||
) | ||||||||
529. φ. M 234. E I 209. |
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16 | Das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu | |||||||
17 | bedienen, ist Unmündigkeit. Kinder haben Vormünder. Frauen curatores | |||||||
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