Kant: AA XII, Handschriftl. Erklärungen 1795 , Seite 380 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
| 01 | wuste wie er die conditionen dieser vorgeschlagenen Miethe näher bestimmen | ||||||
| 02 | würde. Zur Aufklärung dieses Puncts gehort daß ich durch | ||||||
| 03 | ein vorhergehendes Billett in welchem ich ihm die letzte vorgeschlagene | ||||||
| 04 | Bedingungen (ich glaube es sey die von Erweiterung der Gelegenheit) | ||||||
| 05 | abschlug da ich sagte ich wolle mit 30 ja 25 Thaler zufrieden seyn | ||||||
| 06 | wenn jemand mit meinen Bedingungen die ich auf die untere Gelegenheit | ||||||
| 07 | eine Dachkammer und einen Aufenthalt eines Gastes im Sommer | ||||||
| 08 | auf 3 oder 4 Tage im Sommer in einer noch anzulegenden Erkerstube | ||||||
| 09 | zufrieden seyn wolte. Aber da ich die Seite umschlug und die Bestimung | ||||||
| 10 | seiner vorgeschlagenen Miethe von der Art wie er sich des | ||||||
| 11 | Gartens zu bedienen dachte einsah verwarf ich diese mit Unwillen welchen | ||||||
| 12 | ich ihm auch in folgenden Worten erklärete - - worauf da er | ||||||
| 13 | erwiederte ich könte ihn doch nach Belieben brauchen ich aber nichts | ||||||
| 14 | weiter hinzu that als daß ich den contract zurückbehalten und meine Entschließung | ||||||
| 15 | ihm schriftlich bekant machen wolte Also war auch selbst | ||||||
| 16 | nach dem nothwendigen Erforderniss eines mündlichen contracts derselbe | ||||||
| 17 | noch himmelweit von seiner Schließung entfernt vielmehr war ich | ||||||
| 18 | damals fest entschlossen alle Verhandlungen darüber gäntzlich aufzuheben | ||||||
| 19 | welches ich auch sogleich that ihm aber nachdem ein Tag dazwischen | ||||||
| 20 | nämlich der Mittwoch verflossen war schriftlich und in den bescheidensten | ||||||
| 21 | Ausdrücken eröfnete. | ||||||
| 22 | Species facti. Sein Vorgeben als ob ich zuletzt gesagt hatte wir | ||||||
| 23 | sind einig. | ||||||
| 24 | Vidimirung der Copie des contracts. | ||||||
| 2. | |||||||
| 26 | Zur Cabinetsordre König Friedrich Wilhelms II. ? | ||||||
| 27 | [1795?] | ||||||
| 28 | Wiederruf und Verläugnung seiner inneren Uberzeugung ist niederträchtig | ||||||
| 29 | und kann niemanden zugemuthet werden; aber Schweigen in | ||||||
| 30 | einem Falle wie der Gegenwärtige ist Unterthanspflicht und wenn alles | ||||||
| 31 | was man sagt wahr seyn muß so ist darum nicht auch Pflicht alle | ||||||
| 32 | Wahrheit öffentlich zu sagen. Auch habe ich jener Schrift nie ein Wort | ||||||
| 33 | zugesetzt oder abgenommen wobey ich gleichwohl meinen Verleger als | ||||||
| 34 | dessen Eigenthum es nicht habe hindern können eine zweyte Auflage | ||||||
| 35 | davon zu thun. - Auch ist in meiner Vertheidigung der Ausdruck | ||||||
| [ Seite 379 ] [ Seite 381 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||