Kant: AA XI, Briefwechsel 1794 , Seite 533

     
           
 

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  01 Dieser Antrag, in einem, von Ihnen herauszugebenden theologischen      
  02 Iournal, auch Stücke von mir aufzunehmen, wobei ich auf die uneingeschränkteste      
  03 Preßfreiheit rechnen könne, ist mir nicht allein rühmlich,      
  04 sondern kam mir auch erwünscht, weil, ob ich gleich diese Freiheit in      
  05 ihrem ganzen Umfange nicht einmal zu benutzen Sinnes war, doch      
  06 das Ansehen einer unter dem orthodoxen Georg III, mit dem eben so      
  07 rechtgläubigen Friedr. Wilh. II, als befreundeten desselben, stehenden      
  08 Universität, mir, meiner Meinung nach, zum Schilde dienen könnte, die      
  09 Verunglimpfungen der Hyperorthodoxen (welche mit Gefahr verbunden      
  10 sind) unseres Orts zurückzuhalten.      
           
  11 - Ich habe daher eine in dieser Idee abgefaßte Abhandlung      
  12 unter dem Titel Der Streit der Facultäten" schon seit einiger Zeit      
  13 fertig bei mir liegen, in der Absicht sie Ihnen zuzuschicken. Sie scheint      
  14 mir interessant zu seyn, weil sie nicht allein das Recht des Gelehrtenstandes,      
  15 alle Sachen der Landesreligion vor das Urtheil der theologischen      
  16 Facultät zu ziehen, sondern auch das Interesse des Landesherren,      
  17 dieses zu verstatten, überdem aber auch eine Oppositionsbank      
  18 der philosophischen gegen die erstere einzuräumen ins Licht stellt,      
  19 und nur nach dem Resultat der Idee, der durch beide Facultäten      
  20 instruirten Geistlichen, als Geschäftsmänner der Kirche, sofern sie ein      
  21 Oberconsistorium ausmachen, die Sanctionirung einer Glaubenslehre      
  22 zu einer öffentlichen Religion dem Landesherren zur Pflicht= sowohl      
  23 als Klugheitsregel macht, indessen daß er andere fromme Gesellschaften,      
  24 die nur der Sittlichkeit nicht Abbruch thun, als Secten toleriren      
  25 kann. - Ob nun gleich diese Abhandlung eigentlich bloß publicistisch      
  26 und nicht theologisch ist ( de iure principis circa religionem et ecclesiam ),      
  27 so habe ich doch nöthig gefunden, um diejenige Glaubenslehre, die      
  28 ihrer innern Beschaffenheit wegen nie Landesreligion, sondern nur      
  29 Secte abgeben und von der Landesherrschaft nicht sanctionirt werden      
  30 kann, deutlich zu bezeichnen, Beispiele anzuführen, die vielleicht die      
  31 einzige sind, welche die Unfähigkeit einer Secte Landesreligion zu      
  32 werden, ihrer Ursache sowohl als Beschaffenheit nach, begreiflich machen.      
  33 Hiebei muß ich doch fürchten, daß - nicht bloß um dieser, sondern      
  34 auch anderer Anführungen von Beispielen willen - die jetzt unseres      
  35 Orts in großer Macht stehende Censur Verschiedenes davon auf sich      
  36 deuten und verschreyen möchte und habe daher beschlossen, diese Abhandlung,      
  37 in der Hoffnung daß ein naher Frieden vielleicht auch auf      
           
     

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