Kant: AA X, Briefwechsel 1782 , Seite 302 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
01 | gebracht werden müßte, welches fürnehmlich durch folgenden Satz dieses | ||||||
02 | Vertrags bestärkt wird, der von Wort zu Wort so lautet. "Vors dritte | ||||||
03 | "hat sich E. E. Hochweiser Rath samt Elterleüten und Gemeine, | ||||||
04 | "dahin erklähret: daß hinführo I. I. F. F. D. D. und dero Unterthanen | ||||||
05 | von Adel, so sich diese Handlung Submittiren, frey sein soll, | ||||||
06 | "ihr auf eigenem Grunde gewonnen Korn nach dieser Stadt zu | ||||||
07 | "führen und wofern sie es alsb[l]ald nicht verkauffen können bey den | ||||||
08 | "Bürgern aufzuschütten etc. Dieser passus des Vertrags läßt gar | ||||||
09 | keinen Zweiffel übrig, den Schluß zu machen, daß wann dem Curischen | ||||||
10 | Adel freygelaßen wird sein auf seinem Grunde gewonnen Korn nach | ||||||
11 | Riga zu führen, er daßselbe Korn, wann er es nicht nach Riga führen | ||||||
12 | will, auch nach andern Städten u. Häfen verführen kan. | ||||||
13 | Wann man nun die Geschichte, welche dem Vertrag vorgegangen, | ||||||
14 | und die vorerwehnte Sätze mit dem Satz vergleichet, wo man denen | ||||||
15 | Worten "in geregten ihren Häfen etc. eine wiedrige Deütung geben | ||||||
16 | will; so leüchtet es jedem raisonnirenden und vernünfftig urtheilenden | ||||||
17 | in die Augen, das die Worte: "in geregten ihren Häfen , auf diejenigen | ||||||
18 | Häfen zielen, welche einige von Adel sich unterstanden längst | ||||||
19 | dem Strande "über die Portus Windau und Liebau zu eröffnen | ||||||
20 | etc. nicht aber auf die Curischen Häfen Windau und Liebau, | ||||||
21 | als welche in eben diesem Satz von der Stadt Riga als gesetzmäßige | ||||||
22 | Häfen erkannt werden. | ||||||
23 | Wann nun aber auch dieser Vertrag noch so eine nachtheilige | ||||||
24 | Ausdeütung für Curland litte, so würde doch der Olivische Frieden | ||||||
25 | der 45 Iahre nachhero geschloßen worden die gantze Sache, entscheiden. | ||||||
26 | Man lese den 15ten Art: §. 1. commercia pristina sunt libera et | ||||||
27 | non impedita inter utrumque Regnum Pol: Svec: subjectas illis | ||||||
28 | Provincias etc . und in der Folge wird in eben diesem § auch sogar | ||||||
29 | der Handel auf der Dwina bestimmt verbis: Imprimis . | ||||||
30 | Inzwischen machte die communication dieser Ukase viel Aufsehen | ||||||
31 | und schien den Hertzog in einen embarras zu setzen, der natürlicher | ||||||
32 | Weise seine Herrn Ober=Räthe, Ministros status zu Rathe zog. Diese | ||||||
33 | Herrn mögen auch nicht viel vom Uberlegen und Nachdenken halten | ||||||
34 | und riethen dem Hertzog eine Erklährung dahin zu geben, daß er | ||||||
35 | zuförderst einen Landtag ausschreiben müßte um mit dem Adel über | ||||||
36 | die zu gebende Erklährung zu conferiren. Der Hertzog hatte das Vertrauen | ||||||
37 | gegen mich und verlangte meine Meynung. Ich gab sie schriftlich | ||||||
[ Seite 301 ] [ Seite 303 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |