Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 139 |
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Text (Kant):
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01 | §. 94. |
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02 | Manier und Methode. |
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03 | Alle Erkenntniß und ein Ganzes derselben muß einer Regel gemäß | ||||||
04 | sein. (Regellosigkeit ist zugleich Unvernunft.) Aber diese Regel ist entweder | ||||||
05 | die der Manier (frei) oder die der Methode (Zwang). | ||||||
06 | §. 95. |
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07 | Form der Wissenschaft. - Methode. |
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08 | Die Erkenntniß, als Wissenschaft, muß nach einer Methode eingerichtet | ||||||
09 | sein. Denn Wissenschaft ist ein Ganzes der Erkenntniß als System | ||||||
10 | und nicht bloß als Aggregat. Sie erfordert daher eine systematische, mithin | ||||||
11 | nach überlegten Regeln abgefaßte Erkenntniß. | ||||||
12 | §. 96. |
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13 | Methodenlehre. - Gegenstand und Zweck derselben. |
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14 | Wie die Elementarlehre in der Logik die Elemente und Bedingungen | ||||||
15 | der Vollkommenheit einer Erkenntniß zu ihrem Inhalt hat: so hat dagegen | ||||||
16 | die allgemeine Methodenlehre, als der andre Theil der Logik, von der | ||||||
17 | Form einer Wissenschaft überhaupt, oder von der Art und Weise zu handeln, | ||||||
18 | das Mannigfaltige der Erkenntniß zu einer Wissenschaft zu verknüpfen. | ||||||
19 | §. 97. |
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20 | Mittel zu Beförderung der logischen Vollkommenheit der |
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21 | Erkenntniß. |
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22 | Die Methodenlehre soll die Art vortragen, wie wir zur Vollkommenheit | ||||||
23 | des Erkenntnisses gelangen. Nun besteht eine der wesentlichsten logischen | ||||||
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