Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 136 |
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Text (Kant):
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01 | §. 93. |
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02 | Probatio plus und minus probans. |
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03 | Ein Beweis kann zu viel, aber auch zu wenig beweisen. Im | ||||||
04 | letztern Falle beweist er nur einen Theil von dem, was bewiesen werden | ||||||
05 | soll, im erstern geht er auch auf das, welches falsch ist. | ||||||
06 | Anmerkung. Ein Beweis, der zu wenig beweist, kann wahr sein und ist also | ||||||
07 | nicht zu verwerfen. Beweist er aber zu viel: so beweist er mehr, als was wahr | ||||||
08 | ist; und das ist denn falsch. So beweist z. B. der Beweis wider den Selbstmord: | ||||||
09 | daß, wer sich nicht das Leben gegeben, es sich auch nicht nehmen könne, | ||||||
10 | zu viel; denn aus diesem Grunde dürften wir auch keine Thiere tödten. Er ist | ||||||
11 | also falsch. | ||||||
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