Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 096

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01
§. 8.
     
  02
Größe des Umfanges der Begriffe.
     
           
  03 Der Umfang oder die Sphäre eines Begriffes ist um so größer, je      
  04 mehr Dinge unter ihm stehen und durch ihn gedacht werden können.      
           
  05 Anmerkung. So wie man von einem Grunde überhaupt sagt, daß er die      
  06 Folge unter sich enthalte: so kann man auch von dem Begriffe sagen, daß er      
  07 als Erkenntnißgrund alle diejenigen Dinge unter sich enthalte, von denen      
  08 er abstrahirt worden, z. B. der Begriff Metall das Gold, Silber, Kupfer u. s. w.      
  09 Denn da jeder Begriff, als eine allgemeingültige Vorstellung, dasjenige enthält,      
  10 was mehreren Vorstellungen von verschiedenen Dingen gemein ist: so      
  11 können alle diese Dinge, die in so fern unter ihm enthalten sind, durch ihn      
  12 vorgestellt werden. Und eben dies macht die Brauchbarkeit eines Begriffs      
  13 aus. Je mehr Dinge nun durch einen Begriff können vorgestellt werden: desto      
  14 größer ist die Sphäre desselben. So hat z. B. der Begriff Körper einen      
  15 größeren Umfang als der Begriff Metall.      
           
  16
§. 9.
     
  17
Höhere und niedere Begriffe.
     
           
  18 Begriffe heißen höhere ( conceptus superiores ), sofern sie andre      
  19 Begriffe unter sich haben, die im Verhältnisse zu ihnen niedere Begriffe      
  20 genannt werden. Ein Merkmal vom Merkmal - ein entferntes Merkmal      
  21 ist ein höherer Begriff, der Begriff in Beziehung auf ein entferntes      
  22 Merkmal, ein niederer.      
           
  23 Anmerkung. Da höhere und niedere Begriffe nur beziehungsweise ( respective )      
  24 so heißen: so kann also Ein und derselbe Begriff in verschiedenen Beziehungen,      
  25 zugleich ein höherer und ein niederer sein. So ist z. B. der Begriff      
  26 Mensch in Beziehung auf den Begriff Neger ein höherer, in Beziehung auf      
  27 den Begriff Thier aber ein niederer.      
           
  28
§. 10.
     
  29
Gattung und Art.
     
           
  30 Der höhere Begriff heißt in Rücksicht seines niederen Gattung      
  31 ( genus ), der niedere Begriff in Ansehung seines höheren Art ( species ).      
           
     

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