Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 062

     
           
 

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  01 Grad der Klarheit, ist die Deutlichkeit. Diese besteht in der Klarheit      
  02 der Merkmale.      
           
  03 Wir müssen hier zuvörderst die logische Deutlichkeit überhaupt von      
  04 der ästhetischen unterscheiden. Die logische beruht auf der objectiven, die      
  05 ästhetische auf der subjectiven Klarheit der Merkmale. Jene ist eine Klarheit      
  06 durch Begriffe, diese eine Klarheit durch Anschauung. Die letztere      
  07 Art der Deutlichkeit besteht also in einer bloßen Lebhaftigkeit und      
  08 Verständlichkeit, d. h. in einer bloßen Klarheit durch Beispiele in concreto ,      
  09 (denn verständlich kann vieles sein, was doch nicht deutlich ist, und      
  10 umgekehrt kann Vieles deutlich sein, was doch schwer zu verstehen ist, weil      
  11 es bis auf entfernte Merkmale zurückgeht, deren Verknüpfung mit der      
  12 Anschauung nur durch eine lange Reihe möglich ist).      
           
  13 Die objective Deutlichkeit verursacht öfters subjective Dunkelheit und      
  14 umgekehrt. Daher ist die logische Deutlichkeit nicht selten nur zum Nachtheil      
  15 der ästhetischen möglich und umgekehrt wird oft die ästhetische Deutlichkeit      
  16 durch Beispiele und Gleichnisse, die nicht genau passen, sondern      
  17 nur nach einer Analogie genommen werden, der logischen Deutlichkeit      
  18 schädlich. Überdies sind auch Beispiele überhaupt keine Merkmale und      
  19 gehören nicht als Theile zum Begriffe, sondern als Anschauungen nur zum      
  20 Gebrauche des Begriffs. Eine Deutlichkeit durch Beispiele, die bloße      
  21 Verständlichkeit, ist daher von ganz anderer Art als die Deutlichkeit      
  22 durch Begriffe als Merkmale. In der Verbindung beider, der ästhetischen      
  23 oder populären mit der scholastischen oder logischen Deutlichkeit, besteht      
  24 die Helligkeit. Denn unter einem hellen Kopfe denkt man sich das      
  25 Talent einer lichtvollen, der Fassungskraft des gemeinen Verstandes      
  26 angemessenen Darstellung abstracter und gründlicher Erkenntnisse.      
           
  27 Was nun hiernächst insbesondre die logische Deutlichkeit betrifft:      
  28 so ist sie eine vollständige Deutlichkeit zu nennen, sofern alle Merkmale,      
  29 die zusammen genommen den ganzen Begriff ausmachen, bis zur      
  30 Klarheit gekommen sind. Ein vollständig oder complet deutlicher Begriff      
  31 kann es nun hinwiederum sein, entweder in Ansehung der Totalität      
  32 seiner coordinirten oder in Rücksicht auf die Totalität seiner subordinirten      
  33 Merkmale. In der totalen Klarheit der coordinirten Merkmale      
  34 besteht die extensiv vollständige oder zureichende Deutlichkeit eines Begriffs,      
  35 die auch die Ausführlichkeit heißt. Die totale Klarheit der subordinirten      
  36 Merkmale macht die intensiv vollständige Deutlichkeit aus,      
  37 die Profundität.      
           
           
     

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