Kant: AA IX, Immanuel Kant's Logik Ein ... , Seite 051 |
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01 | wird, und nicht mit irgend einem Object überhaupt - womit eigentlich | ||||||
02 | gar nichts gesagt wäre - übereinstimme. In dieser Übereinstimmung | ||||||
03 | einer Erkenntniß mit demjenigen bestimmten Objecte, worauf sie bezogen | ||||||
04 | wird, muß aber die materiale Wahrheit bestehen. Denn ein Erkenntniß, | ||||||
05 | welches in Ansehung Eines Objectes wahr ist, kann in Beziehung auf | ||||||
06 | andre Objecte falsch sein. Es ist daher ungereimt, ein allgemeines materiales | ||||||
07 | Kriterium der Wahrheit zu fordern, das von allem Unterschiede der | ||||||
08 | Objecte zugleich abstrahiren und auch nicht abstrahiren solle. | ||||||
09 | Ist nun aber die Frage nach allgemeinen formalen Kriterien | ||||||
10 | der Wahrheit, so ist die Entscheidung hier leicht, daß es dergleichen allerdings | ||||||
11 | geben könne. Denn die formale Wahrheit besteht lediglich in der | ||||||
12 | Zusammenstimmung der Erkenntniß mit sich selbst bei gänzlicher Abstraction | ||||||
13 | von allen Objecten insgesammt und von allem Unterschiede derselben. | ||||||
14 | Und die allgemeinen formalen Kriterien der Wahrheit sind demnach | ||||||
15 | nichts anders als allgemeine logische Merkmale der Übereinstimmung | ||||||
16 | der Erkenntniß mit sich selbst oder - welches einerlei ist - mit den allgemeinen | ||||||
17 | Gesetzen des Verstandes und der Vernunft. | ||||||
18 | Diese formalen, allgemeinen Kriterien sind zwar freilich zur objectiven | ||||||
19 | Wahrheit nicht hinreichend, aber sie sind doch als die conditio sine | ||||||
20 | qua non derselben anzusehen. | ||||||
21 | Denn vor der Frage: ob die Erkenntniß mit dem Object zusammenstimme, | ||||||
22 | muß die Frage vorhergehen, ob sie mit sich selbst (der Form nach) | ||||||
23 | zusammenstimme? Und dies ist Sache der Logik. | ||||||
24 | Die formalen Kriterien der Wahrheit in der Logik sind | ||||||
25 | 1) der Satz des Widerspruchs, | ||||||
26 | 2) der Satz des zureichenden Grundes. | ||||||
27 | Durch den erstern ist die logische Möglichkeit, durch den letztern | ||||||
28 | die logische Wirklichkeit eines Erkenntnisses bestimmt. | ||||||
29 | Zur logischen Wahrheit eines Erkenntnisses gehört nämlich | ||||||
30 | Erstlich: daß es logisch möglich sei, d. h. sich nicht widerspreche. | ||||||
31 | Dieses Kennzeichen der innerlichen logischen Wahrheit ist aber nur negativ; | ||||||
32 | denn ein Erkenntniß, welches sich widerspricht, ist zwar falsch, | ||||||
33 | wenn es sich aber nicht widerspricht, nicht allemal wahr. | ||||||
34 | Zweitens: daß es logisch gegründet sei, d. h. daß es a) Gründe | ||||||
35 | habe und b) nicht falsche Folgen habe. | ||||||
36 | Dieses zweite, den logischen Zusammenhang eines Erkenntnisses mit | ||||||
37 | Gründen und Folgen betreffende Kriterium der äußerlichen logischen | ||||||
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