Kant: AA VIII, Zum ewigen Frieden. Ein ... , Seite 346

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Präliminarartikel desselben sein müßte, weil der endlich doch unvermeidliche      
  02 Staatsbankerott manche andere Staaten unverschuldet in den Schaden      
  03 mit verwickeln muß, welches eine öffentliche Läsion der letzteren sein würde.      
  04 Mithin sind wenigstens andere Staaten berechtigt, sich gegen einen solchen      
  05 und dessen Anmaßungen zu verbünden.      
           
  06 5. "Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern      
  07 Staats gewaltthätig einmischen."      
           
  08 Denn was kann ihn dazu berechtigen? Etwa das Skandal, was er den      
  09 Unterthanen eines andern Staats giebt? Es kann dieser vielmehr durch      
  10 das Beispiel der großen Übel, die sich ein Volk durch seine Gesetzlosigkeit      
  11 zugezogen hat, zur Warnung dienen; und überhaupt ist das böse Beispiel,      
  12 was eine freie Person der andern giebt, (als scandalum acceptum )      
  13 keine Läsion derselben. - Dahin würde zwar nicht zu ziehen sein, wenn      
  14 ein Staat sich durch innere Veruneinigung in zwei Theile spaltete, deren      
  15 jeder für sich einen besondern Staat vorstellt, der auf das Ganze Anspruch      
  16 macht; wo einem derselben Beistand zu leisten einem äußern Staat nicht      
  17 für Einmischung in die Verfassung des andern (denn es ist alsdann Anarchie)      
  18 angerechnet werden könnte. So lange aber dieser innere Streit noch      
  19 nicht entschieden ist, würde diese Einmischung äußerer Mächte Verletzung      
  20 der Rechte eines nur mit seiner innern Krankheit ringenden, von keinem      
  21 andern abhängigen Volks, selbst also ein gegebenes Skandal sein und die      
  22 Autonomie aller Staaten unsicher machen.      
           
  23 6. "Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem andern solche Feindseligkeiten      
  24 erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen      
  25 Frieden unmöglich machen müssen: als da sind Anstellung der Meuchelmörder      
  26 ( percussores ), Giftmischer ( venefici ), Brechung der      
  27 Capitulation, Anstiftung des Verraths ( perduellio ) in dem      
  28 bekriegten Staat etc."      
           
  29 Das sind ehrlose Stratagemen. Denn irgend ein Vertrauen auf die      
  30 Denkungsart des Feindes muß mitten im Kriege noch übrig bleiben, weil      
  31 sonst auch kein Friede abgeschlossen werden könnte, und die Feindseligkeit      
  32 in einen Ausrottungskrieg ( bellum internecinum ) ausschlagen würde;      
  33 da der Krieg doch nur das traurige Nothmittel im Naturzustande ist (wo      
  34 kein Gerichtshof vorhanden ist, der rechtskräftig urtheilen könnte), durch      
  35 Gewalt sein Recht zu behaupten; wo keiner von beiden Theilen für einen      
  36 ungerechten Feind erklärt werden kann (weil das schon einen Richterausspruch      
  37 voraussetzt), sondern der Ausschlag desselben (gleich als vor einem      
           
     

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