Kant: AA VIII, Über den Gemeinspruch Das ... , Seite 278 |
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01 | Zeiten begriffen ist) vorstellig machen. - Die Betitelung der Nummern | ||||||
02 | aber wird aus Gründen, die sich aus der Abhandlung selbst ergeben, | ||||||
03 | durch das Verhältniß der Theorie zur Praxis in der Moral, dem | ||||||
04 | Staatsrecht und dem Völkerrecht ausgedrückt werden. | ||||||
05 | I |
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06 | Von dem Verhältniß der Theorie zur Praxis in der Moral überhaupt. |
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07 | (Zur Beantwortung einiger Einwürfe des Hrn. Prof. Garve*). |
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08 | Ehe ich zu dem eigentlichen Streitpunkte über das, was im Gebrauche | ||||||
09 | eines und desselben Begriffs bloß für die Theorie, oder für die Praxis | ||||||
10 | gültig sein mag, komme: muß ich meine Theorie, so wie ich sie anderwärts | ||||||
11 | vorgestellt habe, mit der Vorstellung zusammen halten, welche Herr Garve | ||||||
12 | davon giebt, um vorher zu sehen, ob wir uns einander auch verstehen. | ||||||
13 | A. Ich hatte die Moral vorläufig als zur Einleitung für eine Wissenschaft | ||||||
14 | erklärt, die da lehrt, nicht wie wir glücklich, sondern der Glückseligkeit | ||||||
15 | würdig werden sollen**). Hiebei hatte ich nicht verabsäumt anzumerken, | ||||||
16 | daß dadurch dem Menschen nicht angesonnen werde, er solle, wenn | ||||||
17 | es auf Pflichtbefolgung ankommt, seinem natürlichen Zwecke, der Glückseligkeit, | ||||||
18 | entsagen; denn das kann er nicht, so wie kein endliches vernünftiges | ||||||
19 | Wesen überhaupt; sondern er müsse, wenn das Gebot der Pflicht | ||||||
20 | eintritt, gänzlich von dieser Rücksicht abstrahiren; er müsse sie durchaus | ||||||
21 | nicht zur Bedingung der Befolgung des ihm durch die Vernunft vorgeschriebenen | ||||||
*) Versuche über verschiedne Gegenstände aus der Moral und Literatur, von Ch. Garve. Erster Theil, S. 111 bis 116. Ich nenne die Bestreitung meiner Sätze Einwürfe dieses würdigen Mannes gegen das, worüber er sich mit mir (wie ich hoffe) einzuverstehen wünscht; nicht Angriffe, die als absprechende Behauptungen zur Vertheidigung reizen sollten: wozu weder hier der Ort, noch bei mir die Neigung ist. | |||||||
**) Die Würdigkeit glücklich zu sein ist diejenige auf dem selbst eigenen Willen des Subjects beruhende Qualität einer Person, in Gemäßheit mit welcher eine allgemeine (der Natur sowohl als dem freien Willen) gesetzgebende Vernunft zu allen Zwecken dieser Person zusammenstimmen würde. Sie ist also von der Geschicklichkeit sich ein Glück zu erwerben gänzlich unterschieden. Denn selbst dieser und des Talents, welches ihm die Natur dazu verliehen hat, ist er nicht werth, wenn er einen Willen hat, der mit dem, welcher allein sich zu einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft schickt, nicht zusammen stimmt und darin nicht mit enthalten sein kann (d. i. welcher der Moralität widerstreitet). | |||||||
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