Kant: AA VIII, Über eine Entdeckung, nach ... , Seite 229 |
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Text (Kant):
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01 | nothwendig angehörig (von dem Begriffe desselben unabtrennlich) ausgesagt | ||||||
02 | wird. Solche Prädicate werden auch zum Wesen (der inneren | ||||||
03 | Möglichkeit des Begriffs) gehörige ( ad essentiam*) pertinentia ) Prädicate | ||||||
04 | genannt, dergleichen folglich alle Sätze, die a priori gelten, enthalten | ||||||
05 | müssen; die übrigen, die nämlich vom Begriffe (unbeschadet desselben) abtrennliche, | ||||||
06 | heißen außerwesentliche Merkmale ( extraessentialia ). Die ersteren | ||||||
07 | gehören nun zum Wesen entweder als Bestandstücke desselben ( ut | ||||||
08 | constitutiva ), oder als darin zureichend gegründete Folgen aus demselben | ||||||
09 | ( ut rationata ). Die ersteren heißen wesentliche Stücke ( essentialia ), die | ||||||
10 | also kein Prädicat enthalten, welches aus anderen in demselben Begriffe | ||||||
11 | enthaltenen abgeleitet werden könnte, und ihr Inbegriff macht das logische | ||||||
12 | Wesen ( essentia ) aus; die zweiten werden Eigenschaften ( attributa ) genannt. | ||||||
13 | Die außerwesentlichen Merkmale sind entweder innere ( modi ), | ||||||
14 | oder Verhältnißmerkmale ( relationes ) und können in Sätzen a priori nicht | ||||||
15 | zu Prädicaten dienen, weil sie vom Begriffe des Subjects abtrennlich und | ||||||
16 | also nicht nothwendig mit ihm verbunden sind. - Nun ist klar, daß, wenn | ||||||
17 | man nicht vorher schon irgend ein Kriterium eines synthetischen Satzes | ||||||
18 | a priori gegeben hat, dadurch, daß man sagt, sein Prädicat sei ein Attribut, | ||||||
19 | auf keinerlei Weise der Unterschied desselben von analytischen erhelle. | ||||||
20 | Denn dadurch, daß es ein Attribut genannt wird, wird weiter nichts gesagt, | ||||||
21 | als daß es als nothwendige Folge vom Wesen abgeleitet werden | ||||||
22 | könne: ob analytisch nach dem Satze des Widerspruchs, oder synthetisch | ||||||
23 | nach irgend einem andern Grundsatze, das bleibt dabei gänzlich unbestimmt. | ||||||
24 | So ist in dem Satze: ein jeder Körper ist theilbar, das Prädicat ein | ||||||
25 | Attribut, weil es von einem wesentlichen Stücke des Begriffs des Subjects, | ||||||
26 | nämlich der Ausdehnung, als nothwendige Folge abgeleitet werden kann. | ||||||
27 | Es ist aber ein solches Attribut, welches als nach dem Satze des Widerspruchs | ||||||
28 | zu dem Begriffe des Körpers gehörig vorgestellt wird, mithin der Satz | ||||||
29 | selber, unerachtet er ein Attribut vom Subjecte aussagt, dennoch analytisch. | ||||||
30 | Dagegen ist die Beharrlichkeit auch ein Attribut der Substanz; denn sie | ||||||
31 | ist ein schlechterdings nothwendiges Prädicat derselben, aber im Begriffe | ||||||
32 | der Substanz selber nicht enthalten, kann also durch keine Analysis aus | ||||||
33 | ihm (nach dem Satze des Widerspruchs) gezogen werden, und der Satz: | ||||||
34 | eine jede Substanz ist beharrlich, ist ein synthetischer Satz. Wenn es also | ||||||
*) Damit bei diesem Worte auch der geringste Schein einer Erklärung im Cirkel vermieden werde, kann man statt des Ausdrucks ad essentiam den an diesem Orte gleichlautenden ad internam possibilitatem pertinentia brauchen. | |||||||
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