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Kant: AA VIII, Über eine Entdeckung, nach ... , Seite 199 |
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Text (Kant): |
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01 |
aber doch als einem solchen geredet, der, auch ohne auf Gegenstände der |
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Sinne eingeschränkt zu sein, von Dingen überhaupt gelten könne, und so |
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die objective Realität wenigstens einer Kategorie, nämlich der Ursache, |
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unabhängig von Bedingungen der Anschauung zu beweisen vermeint. |
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Jetzt geht er S. 169 - 173 einen Schritt weiter und will selbst einem Begriffe |
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von dem, was geständlich gar nicht Gegenstand der Sinne sein kann, |
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nämlich dem eines einfachen Wesens, die objective Realität sichern und |
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so den Zugang zu den von ihm gepriesenen fruchtbaren Feldern der |
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rationalen Psychologie und Theologie, von dem sie das Medusenhaupt |
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der Kritik zurück schrecken wollte, frei eröffnen. Sein Beweis S. 169 - 170 |
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lautet so: |
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"Die concrete*) Zeit, oder die Zeit, die wir empfinden (sollte wohl |
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heißen: in der wir etwas empfinden), ist nichts anders, als die Succession |
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*) Der Ausdruck einer abstracten Zeit S. 170 im Gegensatz des hier vorkommenden der concreten Zeit ist ganz unrichtig und muß billig niemals, vornehmlich wo es auf die größte logische Pünktlichkeit ankommt, zugelassen werden, wenn dieser Mißbrauch gleich selbst durch die neueren Logiker authorisirt worden. Man abstrahirt nicht einen Begriff als gemeinsames Merkmal, sondern man abstrahirt in dem Gebrauche eines Begriffs von der Verschiedenheit desjenigen, was unter ihm enthalten ist. Die Chemiker sind allein im Besitz, etwas zu abstrahiren, wenn sie eine Flüssigkeit von anderen Materien ausheben, um sie besonders zu haben; der Philosoph abstrahirt von demjenigen, worauf er in einem gewissen Gebrauche des Begriffs nicht Rücksicht nehmen will. Wer Erziehungsregeln entwerfen will, kann es thun so, daß er entweder blos den Begriff eines Kindes in abstracto , oder eines bürgerlichen Kindes ( in concreto ) zum Grunde legt, ohne von dem Unterschiede des abstracten und concreten Kindes zu reden. Die Unterschiede von abstract und concret gehen nur den Gebrauch der Begriffe, nicht die Begriffe selbst an. Die Vernachlässigung dieser scholastischen Pünktlichkeit verfälscht öfters das Urtheil über einen Gegenstand. Wenn ich sage: die abstracte Zeit oder Raum haben diese oder jene Eigenschaften, so läßt es, als ob Zeit und Raum an den Gegenständen der Sinne, so wie die rothe Farbe an Rosen, dem Zinnober etc. zuerst gegeben und nur logisch daraus extrahirt würden. Sage ich aber: an Zeit und Raum, in abstracto betrachtet, d. i. vor allen empirischen Bedingungen, sind diese oder jene Eigenschaften zu bemerken, so behalte ich es mir wenigstens noch offen, diese auch als unabhängig von der Erfahrung (a priori) erkennbar anzusehen, welches mir, wenn ich die Zeit als einen von dieser blos abstrahirten Begriff ansehe, nicht frei steht. Ich kann im ersteren Falle von der reinen Zeit und Raume zum Unterschiede der empirisch bestimmten durch Grundsätze a priori urtheilen, wenigstens zu urtheilen versuchen, indem ich von allem Empirischen abstrahire, welches mir im zweiten Falle, wenn ich diese Begriffe selber (wie man [Seitenumbruch] sagt) nur von der Erfahrung abstrahirt habe (wie im obigen Beispiele von der rothen Farbe), verwehrt ist. - So müssen sich die, welche mit ihrem Scheinwissen der genauen Prüfung gern entgehen wollen, hinter Ausdrücke verstecken, welche das Einschleichen desselben unbemerkt machen können. |
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