Kant: AA VIII, Recension von Gottlieb ... , Seite 127 |
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01 | Versuch über den Grundsatz des Naturrechts - nebst einem Anhange, von Gottlieb |
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02 | Hufeland, der Weltweisheit u. beider Rechte Doctor. Leipzig bei G. J. |
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03 | Göschen 1785. |
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04 | In Wissenschaften, deren Gegenstand durch lauter Vernunftbegriffe | ||||||
05 | gedacht werden muß, wie die es sind, welche die praktische Weltweisheit | ||||||
06 | ausmachen, nicht blos zu den ersten Grundbegriffen und Grundsätzen zurückgehen, | ||||||
07 | sondern, weil es diesen leicht an Zulässigkeit und objectiver | ||||||
08 | Realität fehlen könnte, die selbst durch ihre Zulänglichkeit für einzelne vorkommende | ||||||
09 | Fälle noch nicht hinreichend bewiesen ist, ihre Quellen in dem | ||||||
10 | Vernunftvermögen selbst aufsuchen, ist ein rühmliches Unternehmen, | ||||||
11 | welchem sich Herr Hufeland hier in Ansehung des Naturrechts unterzogen | ||||||
12 | hat. Er stellt in zehn Abschnitten den Gegenstand des Naturrechts, die | ||||||
13 | Entwickelung des Begriffs vom Recht, die nothwendigen Eigenschaften des | ||||||
14 | Grundsatzes desselben, dann die verschiedenen Systeme hierüber und die | ||||||
15 | Prüfung derselben, jene mit historischer Ausführlichkeit, diese mit kritischer | ||||||
16 | Genauigkeit dar, wo man die Grundsätze eines Grotius, Hobbes, Pufendorf, | ||||||
17 | Thomasius, Heinrich und Sam. von Cocceji, Wolff, Gundling, Beyer, | ||||||
18 | Treuer, Köhler, Claproth, Schmauß, Achenwall, Sulzer, Feder, Eberhard, | ||||||
19 | Platner, Mendelssohn, Garve, Höpfner, Ulrich, Zöllner, Hamann, Selle, | ||||||
20 | Flatt, Schlettwein antrifft und nicht leicht einen vermissen wird, welches | ||||||
21 | dem, welcher gerne das Ganze alles bisher in diesem Fache Geschehenen | ||||||
22 | übersehen und die allgemeine Musterung desselben anstellen möchte, eine | ||||||
23 | angenehme Erleichterung ist. Er sucht die Ursachen dieser Verschiedenheit | ||||||
24 | in Grundsätzen auf; setzt darauf die formalen Bedingungen des | ||||||
25 | Naturrechts fest, leitet den Grundsatz desselben in einer von ihm selbst | ||||||
26 | ausgedachten Theorie ab, bestimmt die Verbindlichkeit im Naturrecht näher | ||||||
27 | und vollendet dieses Werk durch die daraus gezogenen Folgerungen; dem | ||||||
28 | im Anhange noch einige besondere Anwendungen jener Begriffe und | ||||||
29 | Grundsätze beigefügt sind. | ||||||
30 | In einer so großen Mannigfaltigkeit der Materien über einzelne | ||||||
31 | Punkte Anmerkungen zu machen, würde eben so weitschweifig, als unzweckmäßig | ||||||
32 | sein. Es mag also genug sein, den Grundsatz der Errichtung eines | ||||||
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