Kant: AA VI, Die Metaphysik der Sitten. ... , Seite 339

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Monarch ist der, welcher die höchste, Autokrator aber oder Selbstherrscher      
  02 der, welcher alle Gewalt hat; dieser ist der Souverän, jener      
  03 repräsentirt ihn bloß). - Man wird leicht gewahr, daß die autokratische      
  04 Staatsform die einfachste sei, nämlich von Einem (dem Könige) zum      
  05 Volke, mithin wo nur Einer der Gesetzgeber ist. Die aristokratische ist      
  06 schon aus zwei Verhältnissen zusammengesetzt: nämlich dem der Vornehmen      
  07 (als Gesetzgeber) zu einander, um den Souverän zu machen, und      
  08 dann das dieses Souveräns zum Volk; die demokratische aber die allerzusammengesetzteste,      
  09 nämlich den Willen Aller zuerst zu vereinigen, um      
  10 daraus ein Volk, dann den der Staatsbürger, um ein gemeines Wesen zu      
  11 bilden, und dann diesem gemeinen Wesen den Souverän, der dieser vereinigte      
  12 Wille selbst ist, vorzusetzen.*) Was die Handhabung des Rechts      
  13 im Staat betrifft, so ist freilich die einfachste auch zugleich die beste, aber,      
  14 was das Recht selbst anlangt, die gefährlichste fürs Volk in Betracht des      
  15 Despotismus, zu dem sie so sehr einladet. Das Simplificiren ist zwar im      
  16 Maschinenwerk der Vereinigung des Volks durch Zwangsgesetze die vernünftige      
  17 Maxime: wenn nämlich alle im Volk passiv sind und Einem, der      
  18 über sie ist, gehorchen; aber das giebt keine Unterthanen als Staatsbürger.      
  19 Was die Vertröstung, womit sich das Volk befriedigen soll, betrifft,      
  20 daß nämlich die Monarchie (eigentlich hier Autokratie) die beste      
  21 Staatsverfassung sei, wenn der Monarch gut ist (d. i. nicht bloß den      
  22 Willen, sondern auch die Einsicht dazu hat): gehört zu den tautologischen      
  23 Weisheitssprüchen und sagt nichts mehr als: die beste Verfassung ist die,      
  24 durch welche der Staatsverwalter zum besten Regenten gemacht wird,      
  25 d. i. diejenige, welche die beste ist.      
           
  26
§ 52.
     
           
  27 Der Geschichtsurkunde dieses Mechanismus nachzuspüren, ist      
  28 vergeblich, d. i. man kann zum Zeitpunkt des Anfangs der bürgerlichen      
  29 Gesellschaft nicht herauslangen (denn die Wilden errichten kein Instrument      
  30 ihrer Unterwerfung unter das Gesetz, und es ist auch schon aus der      
  31 Natur roher Menschen abzunehmen, daß sie es mit der Gewalt angefangen      
  32 haben werden). Diese Nachforschung aber in der Absicht anzustellen, um      
           
    *) Von der Verfälschung dieser Formen durch sich eindringende unbefugte Machthaber (der Oligarchie und Ochlokratie), imgleichen den sogenannten gemischten Staatsverfassungen erwähne ich hier nichts, weil es zu weit führen würde.      
           
     

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