Kant: AA IV, Metaphysische Anfangsgründe ... , Seite 476 |
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01 | einer Materie überhaupt, mithin auch alles, was a priori von ihr | ||||||
02 | gedacht, was in der mathematischen Construction dargestellt, oder in der | ||||||
03 | Erfahrung als bestimmter Gegenstand derselben gegeben werden mag, | ||||||
04 | bringen lassen. Mehr ist hier nicht zu thun, zu entdecken oder hinzuzusetzen, | ||||||
05 | sondern allenfalls, wo in der Deutlichkeit oder Gründlichkeit gefehlt sein | ||||||
06 | möchte, es besser zu machen. | ||||||
07 | Der Begriff der Materie mußte daher durch alle vier genannte Functionen | ||||||
08 | der Verstandesbegriffe (in vier Hauptstücken) durchgeführt werden, | ||||||
09 | in deren jedem eine neue Bestimmung desselben hinzu kam. Die Grundbestimmung | ||||||
10 | eines Etwas, das ein Gegenstand äußerer Sinne sein soll, | ||||||
11 | mußte Bewegung sein; denn dadurch allein können diese Sinne afficirt | ||||||
12 | werden. Auf diese führt auch der Verstand alle übrige Prädicate der Materie, | ||||||
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