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§ 26. Es sollen
nun die bisher erklärten Zeichen benutzt werden, um neue Namen
einzuführen. Bevor ich jedoch auf die Regeln eingehe, die dabei
zu befolgen sind, wird es zur Verständigung dienlich sein, die
Zeichen und Zeichenverbindungen in Arten einzutheilen und diese
zu benennen. Die
deutschen, lateinischen und griechischen Buchstaben will ich in
der Begriffsschrift nicht Namen
nennen, weil sie nichts bedeuten sollen. Dagegen nenne ich z. B.
einen Namen, weil es das Wahre
bedeutet; es ist ein Eigenname. Ich
nenne also Eigennamen oder
Namen eines Gegenstandes ein
Zeichen, welches einen Gegenstand bedeuten soll, mag es einfach
oder zusammengesetzt sein, aber nicht ein solches, welches einen
Gegenstand nur andeutet. Wenn wir
von einem Eigennamen einen Eigennamen, der einen Theil von jenem
bildet oder mit ihm zusammenfällt, an einigen oder allen Stellen,
wo er vorkommt, ausschliessen, so jedoch, dass diese Stellen als
durch einen und denselben beliebigen Eigennamen auszufüllen (als
Argumentstellen erster Art)
kenntlich bleiben, so nenne ich das, was wir dadurch erhalten,
Namen einer Function erster Stufe
mit einem Argumente. Ein solcher Name bildet zusammen mit einem
Eigennamen, der die Argumentstellen ausfüllt, einen Eigennamen.
Demnach haben wir auch in ‚ξ‘
selbst einen Functionsnamen, wenn der Buchstabe ‚ξ‘ nur die Argumentstelle kenntlich machen
soll. Die hierdurch benannte Function hat die Eigenschaft, dass
ihr Werth für jedes Argument mit diesem
zusammenfällt. Wenn wir von einem
Namen einer Function erster Stufe mit einem Argumente einen
Eigennamen, der einen Theil von jenem bildet, an allen oder
einigen Stellen, wo er vorkommt, ausschliessen, so jedoch, dass
diese Stellen als durch einen und denselben beliebigen Eigennamen
auszufüllen (als Argumentstellen erster Art) kenntlich bleiben,
so nenne ich das, was wir dadurch erhalten, Namen einer Function erster Stufe mit zwei
Argumenten. Wenn wir von einem
Eigennamen einen Namen einer Function erster Stufe, der einen
Theil von jenem bildet, an allen oder einigen Stellen, wo er
vorkommt, ausschliessen, so jedoch, dass diese Stellen als durch
einen und denselben beliebigen Namen einer Function erster Stufe
auszufüllen (als Argumentstellen zweiter oder dritter Art)
kenntlich bleiben, so nenne ich das, was wir dadurch erhalten,
Namen einer Function zweiter
Stufe
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mit einem Argumente, und zwar zweiter oder dritter Art, jenachdem
die Argumentstellen zweiter oder dritter Art sind. Namen von Functionen nenne ich kurz
Functionsnamen. Es ist nicht nöthig, diese Erklärungen von
Namenarten weiter fortzusetzen. Wenn
wir in einem Eigennamen Eigennamen, die einen Theil von ihm
bilden oder mit ihm zusammenfallen, durch Gegenstandsbuchstaben,
Functionsnamen durch Functionsbuchstaben ersetzen, so nenne ich
das, was wir dadurch erhalten, Gegenstandsmarke oder Marke eines Gegenstandes. Geschieht jene
Ersetzung nur durch lateinische Buchstaben, so nenne ich die
erhaltene Marke lateinische
Gegenstandsmarke. Auch die Gegenstandsbuchstaben sind also
Gegenstandsmarken und die lateinischen Gegenstandsbuchstaben sind
lateinische Gegenstandsmarken. Ein
Zeichen (Eigennamen oder Gegenstandsmarke), das nur aus dem
Functionsnamen ‚ξ=ζ‘ und Eigennamen oder
Gegenstandsmarken besteht, die an den beiden Argumentstellen
stehen, nenne ich Gleichung. Wenn
wir in einem Functionsnamen Eigennamen durch
Gegenstandsbuchstaben, Functionsnamen durch Functionsbuchstaben
ersetzen, so nenne ich das, was wir dadurch erhalten,
Functionsmarke, und zwar
Marke einer Function derselben Art
wie die, aus deren Namen sie hervorgegangen ist. Geschieht jene
Ersetzung nur durch lateinische Buchstaben, so nenne ich die
erhaltene Marke lateinische Marke
einer Function. Auch die Functionsbuchstaben sind Functionsmarken
und die lateinischen Functionsbuchstaben sind lateinische
Functionsmarken. Den Urtheilstrich
rechne ich weder zu den Namen noch
zu den Marken; er ist ein Zeichen
eigner Art. Ein Zeichen, welches aus einem Urtheilstriche und
einem mit einem Wagerechten angefügten Namen eines
Wahrheitswerthes besteht, nenne ich Begriffsschriftsatz oder Satz, wo kein Zweifel sein kann. Ebenso nenne
ich Begriffsschriftsatz (oder
Satz) ein Zeichen, das aus einem
Urtheilstriche und einer mit einem Wagerechten angeführten
lateinischen Marke eines Wahrheitswerthes besteht. Zeichen wie
‚ |
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‘ |
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die zwischen den Sätzen stehn, um anzudeuten, wie der
folgende sich aus dem vorhergehenden ergiebt, nenne ich
Zwischenzeichen.
1 Vergl. §
17.